Sabine Breiler

Anlässe für eine Raumreinigung

  • Neubezug eines Hauses oder einer Wohnung
  • Auszug aus der alten Wohnung
  • Wenn man sich in seinen vier Wänden nicht mehr wohl fühlt.
  • Bei Schlaflosigkeit
  • Bei Ängsten, Unwohlsein etc. in der Wohnung
  • Wenn sich eine Immobilie sich ohne ersichtlichen Grund nicht verkaufen läßt.
  • Nach heftigen Konflikten und Streitigkeiten oder sogar Straftaten
  • Wenn die Geschäftslage sich ohne erklärlichen Grund verschlechtert.
  • Nach schweren Schicksalsschlägen (z.B.: Trennungen, Krankheit, Todesfällen). 

http://www.sabine-breiler.de/spaceclearing/

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