Anlässe für eine Raumreinigung
- Neubezug eines Hauses oder einer Wohnung
- Auszug aus der alten Wohnung
- Wenn man sich in seinen vier Wänden nicht mehr wohl fühlt.
- Bei Schlaflosigkeit
- Bei Ängsten, Unwohlsein etc. in der Wohnung
- Wenn sich eine Immobilie sich ohne ersichtlichen Grund nicht verkaufen läßt.
- Nach heftigen Konflikten und Streitigkeiten oder sogar Straftaten
- Wenn die Geschäftslage sich ohne erklärlichen Grund verschlechtert.
- Nach schweren Schicksalsschlägen (z.B.: Trennungen, Krankheit, Todesfällen).